Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Nutzenbewertung

Ende der Preisgestaltungsfreiheit naht

14 Jul 10

Thomas Postina

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr um 1,5 Milliarden Euro auf 30,7 Milliarden Euro gewachsen. Das ist ein Plus von 5,2 Prozent. Woran das liegt, darüber wollen in Berlin die üblichen Interpreten die Deutungshoheit gewinnen: Die Krankenkasse Barmer-GEK, der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) legen Jahr um Jahr ihren „Arzneimittel-Report“, ihren „Arzneimittel-Atlas“ oder ihren „Arznei-Verordnungsreport“ vor. Sie wissen genau um das politische Gewicht solcher Analysen, die in diesem Jahr besonders schwer wiegen. Immerhin hat das Bundeskabinett das Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelneuordnungsgesetz in Gang gesetzt.

Wer das Image der pharmazeutischen Industrie verbessern will, der braucht eine hohe Frustrationsschwelle. Denn die Vorurteile, gegen die es anzuargumentieren gilt, scheinen tief in das Bewusstsein der Bevölkerung eingraviert zu sein. Es gilt, dicke Bretter zu bohren.

Mitunter gibt es Signale, die Hoffnung machen. Das jüngste Gutachten des Sachverständigenrats für die Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist so eines: Erstmals scheinen auch die Sachverständigen ihre populistischen Scheuklappen abgelegt zu haben, die bisher ihren Blick auf die Realitäten der Arzneimittelindustrie in Deutschland einschränkten. In ihrem jüngsten Gutachten finden sich Aussagen, die so gar nicht mit den tausendfach wiederholten Argumenten zum Arzneimittelwesen übereinstimmen, die der Bürger den Medien entnimmt und aus Politikermündern hört.

Ist der Nutzen eines Arzneimittels mit seiner Zulassung belegt? Offensichtlich nicht. Sonst brauchte niemand das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Zulassung besagt zunächst nur, dass der angegebene therapeutische Effekt mit dem Medikament erreicht werden kann. Ob dies besser, schneller, nebenwirkungsärmer und billiger als mit anderen Medikamenten geschieht, darüber sagt die Zulassung nichts aus.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein nachvollziehbares Interesse, mit möglichst geringen Mitteln eine ausreichende Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder sicherzustellen. Dabei sollen – um einen einheitlichen Leistungskatalog zu gewährleisten – der Gemeinsame Bundesausschuss und das Qualitätsinstitut helfen.

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