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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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Gleich zwei Kommissionen haben im März ihre Arbeit an einer künftigen Gesundheitsreform aufgenommen, nämlich – erstens – die Regierungskommission und – zweitens – die Reformkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Während die kundigen Beobachter bei der zweiten Kommission immerhin schon wissen, was am Ende an Vorschlägen und Forderungen herauskommen wird – nämlich eine Stärkung der solidarischen Absicherung gegen Krankheitsrisiken innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, ist das Ergebnis der Regierungskommission trotz Koalitionsvertrag längst nicht absehbar.
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Ende 2008 ist es soweit: Bis dahin wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen genügend Ärzte für besondere Arzneitherapien ausgebildet und ernannt haben, um eine Regelung umsetzen zu können, die seit der letzten Gesundheitsreform ihrer Realisierung harrt: Das Zweitmeinungsverfahren. Bei Arzneimitteln mit besonderem Risikopotenzial und – was dem Gesetzgeber wohl wichtiger war – mit besonders hohen Preisen, muss der behandelnde Arzt damit ab 2009 seine Arzneimittelverordnung mit einem pharmakologisch besonders versierten Kollegen abstimmen.
Wie und in welcher Zeit dies geschehen soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober festgelegt. Die Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie sieht zehn Tage für die Abstimmung zwischen behandelndem Arzt und Zweitmeinungs-Arzt vor, dessen Beurteilung im Zweifel ausschlaggebend ist. Weicht der behandelnde Arzt dennoch davon ab, muss er dies besonders begründen – und sich womöglich auf Regresse gefasst machen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in diesem Sommer ihr 125-jähriges Bestehen gefeiert. Auf der Festveranstaltung in Berlin sprachen die Bundeskanzlerin, der Arbeitgeberchef und der DGB-Vorsitzende. Und so unterschiedlich ihre Bewertungen und Forderungen zur GKV auch waren, eines einte sie: das Lob der Selbstverwaltung.
Sie ist das tragende Prinzip der GKV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten ihre Krankenkassen seit Gründung eigenständig. Die Leistungen für die Mitglieder und ihre Honorierung wiederum handeln sie in der Gemeinsamen Selbstverwaltung mit den jeweiligen Selbstverwaltungsorganen der Vertragsärzteschaft, der Krankenhäuser und Apotheker aus. Die Politik muss – so zumindest die Theorie - lediglich die Rahmenbedingungen festlegen.
Die Vorteile der Selbstverwaltung liegen in ihrer dezentralen Struktur. Entscheidungen basieren auf praktischen Erfahrungen und werden von denen gefällt, die auch damit leben müssen. Zudem sind solche Entscheidungen, auch oder gerade, weil lange um sie gerungen wird, demokratisch legitimiert und damit tragfähig.
Kosten-Nutzen-Bewertung: Streitpunkt bleibt Mitwirkung der Arzneimittelindustrie
01 Dez 07
Thomas Postina
Das neue Jahr beginnt mit Ärger: Für Ende Januar nämlich hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Peter Sawicki, den Entwurf eines Methodenpapiers zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln angekündigt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen: dieses Papier birgt Zündstoff.
Immerhin geht es für die Arzneimittelhersteller um nichts Geringeres, als um ihre Chancen auf dem deutschen Markt. Ein negatives Votum des IQWiG, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann alle unternehmerischen Planungen des jeweiligen Anbieters zunichte machen. Andererseits haben die Krankenkassen die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten zu möglichst geringen Kosten im Sinn. Ihnen sind teure Innovationen schon lange ein Dorn im Auge.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln hat zweifellos eine undankbare Aufgabe: Neutral und unabhängig soll es die Qualität, den therapeutischen Nutzen und – ab sofort auch - das Kosten-Nutzen-Verhältnis von medizinischen Leistungen und Arzneimitteln sowie die Sinnhaftigkeit von Behandlungsleitlinien bewerten.
Dass seine Urteile nicht jedem gefallen, liegt in der Natur der Sache. Welcher Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln lässt sich schon gerne bescheinigen, dass sein Produkt gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen schlechter abschneidet oder dem Patienten keinen zusätzlichen Gewinn bietet. Ein negatives Votum, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann den jeweiligen Anbieter teuer kommen.
Das Gerangel um die Gesundheitsreform ist vorbei: Am 2. Februar hat der Bundestag dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sein Plazet gegeben. Mitte Februar stimmte auch der Bundesrat zu. Damit kann zum 1. April das wohl umstrittenste Gesetzeswerk der letzten Jahrzehnte in Kraft treten.
43 Abgeordnete der Koalitionsparteien haben bei dieser Entscheidung persönlichen Mut bewiesen und innerparteiliche Abstrafungen billigend in Kauf genommen: Sie entschieden in namentlicher Abstimmung gegen das Reformvorhaben, acht wahrten mit einer Enthaltung Distanz und immerhin 18 drückten sich durch Abwesenheit um ein Bekenntnis für oder gegen das Gesetz herum.
Das Jahr 2006 war geprägt durch die Debatte um die Gesundheitsreform - es ist mithin ein ganz normales Jahr. Denn in den letzten 20 Jahren ging es in der Politik spätestens kurz vor dem Jahreswechsel, wenn die Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung sichtbar wurden, eigentlich immer um Gesundheitsreformen, die meist nichts anderes waren, als kurzfristig wirksame Spargesetze. Weder lösten sie die grundlegenden Probleme, noch bescherten sie dem GKV-System mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Im Gegenteil: Versicherte, Ärzte und Leistungserbringer wurden mehr und mehr gegängelt. Mit jedem Gesetz wurde das System ein wenig bürokratischer, undurchschaubarer und verkrusteter.
Als das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen anno 1985 zum ersten Mal seinen Arzneiverordnungs-Report (AVR) herausgab, war die pharmazeutische Industrie von dem publizistischen Tsunami überrascht, der Deutschland überrollte. Die Aufarbeitung der Verordnungszahlen eines Jahres brachte eine bis dahin unbekannte, allseits begrüßte Transparenz in den Arzneimittelmarkt.
Die Interpretation der Statistiken aber durch die Wissenschaftler um Professor Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath erzeugte Nachbeben, die bis heute spürbar sind: Es wird zuviel verordnet, es werden massenweise Medikamente mit nicht nachgewiesenem Nutzen verschrieben und die Ärzte lassen sich zur Therapie mit Scheininnovationen verleiten, die teuer sind, aber keinen Zusatznutzen bieten.
Für den AOK-Chef Hans Jürgen Ahrens bot die Gesundheitsreform ein Aha-Erlebnis der besonderen Art. Die Politik – empörte er sich auf einer Handelsblatt-Tagung in Berlin - präsentierte das Eckpunktepapier zur neuen Gesundheitsreform, ohne vorher mit den Gesetzlichen Krankenkassen darüber zu reden. „Das war das erste Mal, dass ich das erlebe.“ Dieses Gefühl, der „Arroganz der Macht“ ausgeliefert zu sein, ist den meisten übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen nur allzu gut bekannt. Die pharmazeutische Industrie kennt dies gar nicht anders. Sie wurde niemals vorher gefragt, wie sie es denn gerne hätte. Willkommen im Club, Herr Ahrens.
Wie stark die Außenwahrnehmung und Innensicht auseinander klaffen können, zeigen die Antworten auf die Frage, welchen Einfluss die Arzneimittelindustrie auf politische Entscheidungen hat. Sie könnten konträrer kaum ausfallen: Bürger, Journalisten und Politiker beklagen öffentlich den erdrückenden Einfluss der Pharma-Industrie, der jegliche sinnvolle Reform unmöglich mache. Die Vertreter der Branche kritisieren intern die geringen Erfolge ihrer Interessenvertretungen. Sie sehen die Arzneimittelhersteller in die Defensive, getrieben von sozial bewegten Politikern, Gutmenschen und Krankenkassen ohne Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
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