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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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AOK
Nächsten Monat ist es soweit: Die Wähler entscheiden am 27. September darüber, wer Deutschland künftig regieren soll. Sie treffen damit auch eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Die Alternative lautet wie schon vor der letzten Wahl: mehr Staat oder mehr privat. Dass es in den letzten vier Jahren nicht zu einer klaren Weichenstellung in die eine oder andere Richtung kam, war den Mehrheitsverhältnissen geschuldet. Ein solches Interregnum ist auch für die nächste Legislaturperiode nicht auszuschließen.
SPD und Linke haben nun deutlich gesagt, wofür sie stehen: Für eine Bürgerversicherung, in die jeder auf Erwerbs- und Kapitaleinkünfte seinen Beitrag entrichten muss. Klar Position hat auch die FDP bezogen: Seit Jahren wünscht sie mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und will es den Bürgern, bei einer Pflicht zur Versicherung, freistellen, wo und in welchem Umfang sie sich absichern. Es sind dies die am weitesten von einander liegenden Positionen in der Gesundheitspolitik.
Beratung der Patienten stand bei den Apothekern schon immer hoch im Kurs. Mit dem Hinweis auf ihre Beratungskompetenz wetterten die Pharmazeuten herabsetzende Bemerkungen ab, sie seien doch nur – wenn auch akademisch gebildete - Schubladenzieher. Über ihre Beratungsleistung haben sie ihre Rolle im Gesundheitswesen definiert. Aus diesem Selbstverständnis heraus konnten sie glaubwürdig gegen Versandapotheken und Versandhandel mit Arzneimitteln argumentieren.
Umso erstaunlicher ist es, dass sich immer mehr Apotheker für dieses Kernelement ihres Standesbewusstseins bezahlen lassen – und zwar von den Krankenkassen. In Bayern, Sachsen, Thüringen, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens erhalten sie von der AOK so genannte Compliance-Boni. Das Geld wird dafür bezahlt, dass sie den AOK-Mitgliedern die neuen Rabattmedikamente schmackhaft machen, auf die die Versicherung die verfügbare Arzneimittelpalette eingeschränkt hat.
Der staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Endlich hört der Gesetzgeber auf den Rat seiner wissenschaftlichen Weisen und führt – was auch die pharmazeutische Industrie immer wünschte - mehr Wettbewerb ins Gesundheitssystem ein. Und nun hält sich die Begeisterung doch sehr in Grenzen. Stein des Anstosses sind die Rabattverträge, die aufgrund von Ausschreibungen zustande kommen.
Der Grund des Ärgers liegt auf der Hand: Einer Fülle von Arzneimittelherstellern steht eine überschaubare Zahl gesetzlicher Krankenkassen mit teilweise erdrückender Marktmacht gegenüber. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen allein kommen auf einen Marktanteil von 41 Prozent. Unter diesen Umständen kann von gleichlangen Spießen und fairem Interessenaustausch keine Rede sein. Und dies wird besonders bei den Ausschreibungen zu Rabattverträgen deutlich.
Damit hatten die Ortskrankenkassen wohl nicht gerechnet: Am 27. Februar untersagte das Landessozialgericht Baden-Württemberg den Allgemeinen Ortskrankenkassen, Rabattverträge über 61 Wirkstoffe abzuschließen, die die AOK Baden-Württemberg bundesweit im Auftrag aller 16 Ortskrankenkassen bereits im August 2007 ausgeschrieben hatte. Ausgerechnet die Sozialgerichtsbarkeit, von der bislang kaum Urteile zugunsten der pharmazeutischen Industrie bekannt sind, fand an dem Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren erhebliche Kritikpunkte.
Die Politik hat es ja gut gemeint: Mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen, mehr Konkurrenz zwischen den Leistungserbringern sollen die Effizienzreserven im Gesundheitswesen mobilisieren. Ob Wahltarife der Krankenkassen, ob Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern, ob neue Formen der ambulanten ärztlichen Versorgung - immer mehr marktwirtschaftliche Elemente werden den Krankenkassen aufgepfropft.
Leider wurden die guten Ansätze nicht immer bis zum Ende durchdacht.. Die marktwirtschaftlichen Elemente verändern den Charakter der solidarischen Krankenversicherung deutlich. Ihr prägendes Element, der einheitliche Leistungskatalog, auf den bisher jeder ungeachtet seiner persönlichen Beitragszahlung Anspruch hatte, wird zurück gedrängt. Einzelvertragliche Regelungen gewinnen an Gewicht. Dies, aber auch ihre neue Macht Nachfrage zu bündeln und Bezugskonditionen beispielsweise für Hilfs- oder Arzneimittel auszuhandeln, verändern die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern.
Trotz des anhaltenden Widerstands der Apotheker gegen die Rabattverträge, trotz der Klagen über die Lieferfähigkeit, trotz – oder wegen – der erheblichen Marktanteilsverschiebungen scheinen sich die individuellen Preisvereinbarungen zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen zu einer Erfolgsstory für die Krankenkassen und ihre glücklichen Vertragspartner zu mausern. Die Firmen stehen offenbar Schlange, um in der zweiten Runde der AOK-Ausschreibungen dabei zu sein, berichtete Dr. Christopher Hermann, der stellvertretende Chef der AOK-Baden-Württemberg auf der „Pharma Convention“ des Colloquium Pharmaceuticums in Berlin. Auf 450 Millionen Euro pro Jahr schätzt er allein das Einsparvolumen bei den Ortskrankenkassen, von denen 50 Millionen entgangener Zuzahlung abgerechnet werden müssen.
Der Widerstand der Arzneimittelhersteller gegen Rabattverträge bröckelt. Immer mehr Unternehmen vereinbaren mit den Krankenkassen entsprechende Preisnachlässe. Nach anfänglichem hinhaltenden Widerstand greift in der Branche die Erkenntnis um sich, dass künftig niemand mehr an Rabattverträgen vorbei kommen wird und sie ein wichtiges Absatz-Instrument darstellen.
Die ersten Zahlen, die die Marktforscher von IMS zu den Marktveränderungen im Zusammenhang mit den umstrittenen AOK-Ausschreibungen vorlegen, dürften dieser Einsicht Vorschub leisten: Firmen, die sich darauf eingelassen haben, sind die Gewinner im Markt und konnten ihre Umsätze erheblich ausbauen. Gerade bislang unbekannten Unternehmen ist es gelungen, mit Hilfe der Rabattverträge bei den Marktanteilen einen unerwartet großen Sprung nach vorne zu schaffen.
Und nun auch das noch: Als ob die Gesundheitsreform mit ihren Regelungen zur
Arzneimittelversorgung die pharmazeutischen Unternehmen nicht schon genug irritiert hätte, flatterte Ende Oktober den Firmen auch noch ein Brief der AOK Baden-Württemberg ins Haus und löste in der Branche erhebliche Unruhe aus. In dem Schreiben werden die Hersteller ultimativ aufgefordert, für 89 Arzneiwirkstoffe binnen kürzester Zeit Rabattangebote abzugeben. Seine besondere Brisanz erhält das Schreiben, weil die AOK Baden-Württemberg nicht nur in eigenem Namen handelt, sondern im Auftrag aller Ortskrankenkassen.
Damit geht es nicht um einen überschaubaren Marktanteil, sondern um 41 Prozent Marktanteil an verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie um 37 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – Umstände, auf die das Schreiben der AOK ausdrücklich hinweist. Die Ortskrankenkassen demonstrieren ihre Marktmacht, setzen einseitig kurze Fristen und geben exakt die Regeln vor, nach denen die Hersteller nun handeln sollen.
Für den AOK-Chef Hans Jürgen Ahrens bot die Gesundheitsreform ein Aha-Erlebnis der besonderen Art. Die Politik – empörte er sich auf einer Handelsblatt-Tagung in Berlin - präsentierte das Eckpunktepapier zur neuen Gesundheitsreform, ohne vorher mit den Gesetzlichen Krankenkassen darüber zu reden. „Das war das erste Mal, dass ich das erlebe.“ Dieses Gefühl, der „Arroganz der Macht“ ausgeliefert zu sein, ist den meisten übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen nur allzu gut bekannt. Die pharmazeutische Industrie kennt dies gar nicht anders. Sie wurde niemals vorher gefragt, wie sie es denn gerne hätte. Willkommen im Club, Herr Ahrens.
Der 8. Juni 2005 ist ein Markstein in der Geschichte der Arzneimittelindustrie. Er veränderte die Medikamentenversorgung in Deutschland sowie die Krankenkassen- und die Pharmalandschaft. An diesem Tag unterschrieben Vertreter der größten deutschen Krankenkasse, der Barmer, sowie die Repräsentanten der Generika-Unternehmen Ratiopharm, Hexal, Stada, Betapharm und Sandoz die ersten wirklich effektiven bundesweiten Rabattverträge. Ab sofort gewähren diese fünf Firmen der Barmer auf ihr gesamtes Medikamenten-Sortiment einen Preisnachlass.
Er setzt sich zusammen aus einem so genannten Strukturbeitrag, unter dem ein Rabatt auf die von den einzelnen Herstellern mit der Kasse gemachten Umsätze zu verstehen ist, und einen zusätzlichen Rabatt auf die Medikamente, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum zusätzlich verkauft werden. Wie viel die einzelnen Hersteller im Preis nachlassen, darüber werden keine oder nur vage Angaben gemacht. Vom umsatzrelevanten Rabatt ist bekannt, dass er bis zu zehn Prozent betragen kann.